Anteil am Rechnungsbetrag

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Anteil am Rechnungsbetrag

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Nicht selten werden in Projekten mit mehreren Abschnitten Kosten aufzuteilen sein, für die es nur eine Gesamtrechnung gibt. Die Verteilung dieser auf die Abschnitte kann mit Hilfe deren Anteil widerspiegelnder Faktoren erfolgen.

 

A) Einheitlicher Anteil für gesamten Abschnitt

 

klicken Sie auf FSM-Sym-Erschließungsbeiträge in der Symbolleiste oder wählen Sonstiges/Erschließungsbeiträge,

markieren das betreffende Projekt in der Liste,

wechseln in dessen Register Abschnitte,

markieren den Abschnitt, dem Sie seinen Anteil am Rechnungsbetrag zuweisen wollen,

aktivieren in dessen Register Allgemein die Option und

geben den Anteil, dessen Ermittlung weiter unten beschrieben wird*, in das Feld ein.

Abschließend klicken Sie auf «Übernehmen».

 

Hinweis

-

Die Verwendung dieses Parameters ist nur dann zulässig,
wenn es mehrere für das Projekt insgesamt abgerechnete Leistungen gibt, deren Bemessungsgrundlage identisch ist.

 

 

Bei der Erfassung der umlagefähigen Kosten wird dieser Anteil voreingestellt.

 

FSM-EB-Flurstücke zuweisen
Abb. 942 Abschnitten Rechnungsanteile zuweisen

 

* Bei der Ermittlung der Anteile von Abschnitten gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

 

Stellen Sie sicher, dass die Abschnitte festgelegt und diesen die Flurstücke zugewiesen sind.

Bestimmen Sie die für alle Leistungen gleichermaßen zutreffende Bemessungsgrundlage (bspw. beitragsfähige Fläche).

Ermitteln Sie die Gesamtgröße der Bemessungsgrundlage bezüglich des Projektes und die Teilgrößen der einzelnen Abschnitte.

Berechnen Sie die Anteile der Abschnitte an der Gesamtgröße der Bemessungsgrundlage.

Runden Sie die erhaltenen Werte der Anteile gleichermaßen und stellen Sie sicher, dass die Summe der Anteile gleich 1 ist.
 

 

B) Individuelle Anteile

 

Sind die unter (A) beschriebenen Bedingungen nicht gegeben, müssen die Anteile je Leistung und Abschnitt ermittelt werden. Die Option "Anteil am Rechnungsbetrag" bleibt deaktiviert. Bei der Ermittlung der Anteile je Abschnitt kann wie zuvor beschrieben* für jede Bemessungsgrundlage verfahren werden. Bei der Erfassung der umlagefähigen Kosten ist kein Anteil voreingestellt, sondern Sie müssen im Dialog Abb. 943 die Option "Kosten anteilig für Abschnitt berechnen" aktivieren und den Faktor eingeben.

 

FSM-EB-Leistung-erfassen
Abb. 943 umlagefähige Kosten erfassen

 

C) Einheitliche und individuelle Anteile gleichzeitig

 

Wann immer sich die Möglichkeit der Verwendung eines globalen Anteils für die Abschnitte (Variante A) bietet, sollte diese zur Vereinfachung genutzt werden. Für Leistungen mit davon abweichenden Anteilen (Variante B) kann dieser jederzeit manuell angepasst werden. Auch in diesem Fall ist sicher zu stellen, dass die Summe der Anteile gleich 1 ist.