Beiträge/Gebühren

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Beiträge/Gebühren

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FSM-Beiträge-Gebühren

Für die öffentliche Erschließung eines Grundstückes ist ein Erschließungsbeitrag an die Gemeinde zu entrichten. Seine Höhe hängt von den ortsspezifischen Eigenarten ab und wird von der Gemeinde festgelegt. Seine Ermittlung richtet sich nach den §§ 127 ff. BauGB.

 

Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber im Kommunalabgabegesetz (KAG) – Artikel 5 – vor,  dass der Aufwand für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlagen und Wasserversorgungsanlagen von den Grundstückseigentümern oder den Erbbauberechtigten getragen werden muss.

 

Das FSM unterstützt Sie dabei, die Höhe beider Beiträge je Flurstück zu berechnen und entsprechende Bescheide zu erstellen.

 

Aufmaßblatt

Herstellungsbeiträge

Erschließungsbeiträge

 


 

Eine Übersicht über die erfassten Erschließungsbeiträge, Aufmaßblätter und Herstellungsbeiträge erhalten Sie direkt unter "Beiträge/Gebühren" im IM (s. Abb. 905).

 

FSM-BG-Übersicht

Abb. 905 Übersicht über Beiträge/Gebühren