<< Click to Display Table of Contents >> Stellungnahme Gemeinde (§36 BauGB) |
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Genehmigungspflichtige Bauvorhaben erfordern in der Regel eine Stellungnahme der Gemeinde nach §36 BauGB. Diese Stellungnahme der Gemeinde ist Voraussetzung,
•wenn das Bauvorhaben außerhalb eines Bebauungsplanes liegt oder
•wenn Ausnahmen oder Befreiungen von Festlegungen des Bebauungsplans erforderlich sind.
In den genannten Fällen bietet das Programm die Möglichkeit, alle erforderlichen Informationen bauantragsbezogen zu erfassen, zu verwalten und zu drucken. Grundlage hierfür ist die als Anlage 3 bekannte Vorlage, die jedoch einige Ergänzungen erfahren hat. Dazu gehören die Möglichkeit der Erfassung des Wasserversorgers, des vorliegenden Trennsystems bei der Abwasserbeseitigung und des Gemeinderatsbeschlusses. Die notwendigen Daten können teilweise aus dem Bauantrag oder aus den Stammdaten übernommen bzw. mit Hilfe des Dialoges Abb. 892 erfasst werden.
Abb. 892 Dialog zur Erfassung und Verwaltung von Stellungnahmen
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Voraussetzung für das Anlegen einer Stellungnahme ist, dass der entsprechende Bauantrag angelegt ist und mindestens die gelben Pflichtfelder ausgefüllt sind. |
Nutzen Sie eine der Suchfunktionen, um die Akte des betreffenden Flurstücks zu öffnen. Wählen Sie den interessierenden BA in der Liste der zu dem Flurstück bereits erfassten BA aus und klicken Sie anschließend auf «Stellungnahmen».
Im Dialog Abb. 892 haben Sie die Möglichkeit, die zum Ausfüllen der Anlage 3 "Stellungnahme der Gemeinde" erforderlichen Informationen einzugeben. Die Angaben, die bereits im BA erfasst wurden, können durch Klicken auf «Alle Daten aus Bauantrag übernehmen» übernommen werden.
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Erst nachdem die Pflichtfelder ausgefüllt sind, kann durch Klicken auf «weiter» zum nächsten Formularabschnitt gewechselt oder die Stellungnahme durch Klicken auf «Übernehmen» angelegt werden. Diese wird dann in die unten befindliche Liste eingetragen. |
Um die Datenerfassung übersichtlicher zu gestalten, wurden den einzelnen Abschnitten der Anlage 3 jeweils Dialogfenster gewidmet, zwischen denen Sie durch Klicken auf «weiter» bzw. «zurück» wechseln können. Längeres gedrückt halten einer der genannten Schaltflächen führt zu einem schrittweisen automatischen Wechseln zwischen den Abschnitten. Eine Stellungnahme wird durch erstmaliges Klicken auf «Übernehmen» angelegt. Im Weiteren führt Klicken auf «Übernehmen» zum Speichern der in den Dialogfenstern vorgenommenen Eingaben/Änderungen.
Um eine neue Stellungnahme anlegen zu können, klicken Sie bitte auf . Es werden die aktuellen Eingaben gelöscht und Sie können wie zuvor beschrieben eine neue Stellungnahme erfassen.
Wählen Sie aus der Liste der Stellungnahmen im Dialog Abb. 892 diejenige aus, die Sie bearbeiten wollen. Die Daten werden darauf hin aus der Datenbank geladen und Sie können die erforderlichen Änderungen/Ergänzungen vornehmen. Zu deren Speicherung klicken Sie bitte auf «Übernehmen».
Wählen Sie aus der Liste der Stellungnahmen im Dialog Abb. 892 diejenige aus, die Sie löschen wollen und klicken Sie bitte auf . Bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage mit «Ja».
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Bitte beachten Sie, dass das Löschen unwiderruflich ist. |
Wählen Sie aus der Liste der Stellungnahmen im Dialog Abb. 892 diejenige aus, die Sie drucken wollen. Die Daten werden darauf hin aus der Datenbank geladen und Sie können sich vor dem Drucken nochmals von deren Vollständig- und Korrektheit überzeugen. Das Drucken der ausgefüllten Anlage 3 starten Sie durch Klicken auf «Drucken». Der Ausdruck der Anlage 3 erfolgt direkt aus dem Programm, d.h. basiert nicht auf einer Word-Vorlage. Es wird Ihnen zuerst die Druckvorschau angezeigt.
Abb. 893 Druckvorschau Stellungnahme
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U.U. weicht diese Druckvorschau vom tatsächlichen Druckergebnis ab. Durch Klicken auf |
Klicken Sie auf , wählen Sie den Drucker aus, konfigurieren Sie diesen bei Bedarf und starten Sie den Druckvorgang durch Klicken auf «Drucken». Ein Auszug aus dem Druckergebnis ist in Abb. 894 dargestellt.
Abb. 894 Auszug aus Ausdruck der Stellungnahme
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Bitte beachten Sie, dass die Dokumente bei jedem Drucken gleichzeitig in dem eingerichteten Basisordner in der Ordnerstruktur der jeweiligen FSA gespeichert werden.
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Ist die Option "Hinzufügen zu Schriftverkehr" aktiviert, wird die Stellungnahme als ausgehendes Dokument im Schriftverkehr hinzugefügt. |