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Es ist in Folge der festgestellten Mängel oder von Amts wegen möglich, Anlagenelemente sperren zu müssen. Sind die Gründe, die der Sperrung zugrunde liegen, entfallen, müssen diese Anlagenelemente umgehend entsperrt werden.
Anlagenelemente können Sie nachdem Sie ein Protokoll als abgeschlossen gespeichert haben durch Klicken auf «Sperren» oder über das Kontextmenü markierter Anlagenelemente, zu erreichen im Register Anlagenelemente der Grünflächen-Managements, durch Klicken auf Element(e) sperren sperren.
•wählen in dem sich öffnenden Dialog Abb. 1440 das/die zu sperrende Anlagenelement(e) aus,
Abb. 1440 Sperrung von Anlagenelementen
•legen Sie den geplanten Zeitraum der Sperrung fest,
•geben Sie eine Begründung für die Sperrung ein und
•bestätigen Sie die Sperrung durch Klicken auf «Sperren».
Gesperrte Anlagenelemente erhalten den Betriebsmittelstatus "außer Betrieb".
Gesperrte Anlagenelemente können nachdem Sie das Protokoll zur Maßnahme der Mängelbeseitigung als abgeschlossen gespeichert haben durch Klicken auf «Entsperren» oder über das Kontextmenü markierter Anlagenelemente, zu erreichen im Register Anlagenelemente der Grünflächen-Managements, durch Klicken auf Element(e) entsperren entsperren.
•wählen in dem sich öffnenden Dialog Abb. 1441 das/die zu sperrende Anlagenelement(e) aus,
Abb. 1442 Entsperrung von Anlagenelementren
•legen Sie den Zeitpunkt der Aufhebung der Sperrung fest,
•geben Sie eine Begründung für die Entsperrung ein und
•bestätigen Sie die Sperrung durch Klicken auf «Entsperren».
Entsperrte Anlagenelemente erhalten wieder den Betriebsmittelstatus "Bestand".
Damit Sie beim Einrichten und Aufheben von Sperrungen nicht den Überblick verlieren, werden diese vom Programm überwacht. Da jede Sperrung nur für einen bestimmten Zeitraum gilt, ermittelt das Programm bei seinem Start die Sperrungen, deren planmäßiges Ende vor dem jeweils aktuellen Datum liegt und die noch nicht entsperrt sind. Sind solche Sperrungen vorhanden, bringt das Programm die Meldung Abb. 1443.
Abb. 1443 Überwachung von Sperrungen
Diese Überprüfung können Sie auch aus den Ergebnislisten des Grünflächen-Managements veranlassen, indem mit der rechten Maustaste in diese hineinklicken und aus dem sich öffnenden Kontextmenü Abb. 1444 Sperrung bereinigen auswählen.
Abb. 1444 Sperrung bereinigen
Existieren solche widersprüchlichen Informationen bspw. am 20.03.2020, die Sperrung galt nur bis 19.03.2020 und wurde noch nicht aufgehoben, erscheint der Dialog Abb. 1445
Abb. 1445 Widerspruch durch Entsperren auflösen
und Sie können diesen "Widerspruch" durch Entsperren auflösen. Wählen Sie das Element aus, legen Sie das Datum fest, geben Sie den Grund, der zur Entsperrung führt, an und klicken Sie auf «Elemente entsperren». Das Element wird entsperrt und verschwindet aus der Liste.