Höhe zu zahlender Herstellungsbeiträge

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Höhe zu zahlender Herstellungsbeiträge

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Das Erfassen der Herstellungsbeiträge erfolgt durch Klicken auf FSM-Sym-Herstellungsbeiträge in der Symbolleiste. Es öffnet sich der Dialog Abb. 914, in dem Sie das Aufmaßblatt aus der Liste auswählen müssen, zu welchem Sie Gebührenbescheide erstellen wollen. Klicken Sie auf «OK».

 

FSM-Aufmassblatt-auswählen
Abb. 914 Aufmaßblatt für Gebührenbescheid auswählen

 

Im Übersichts- und Datenerfassungsfenster wird der Dialog Abb. 915 geöffnet, der es gestattet, die Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung unter Berücksichtigung der beitragspflichtigen Gesamtgeschoss-  und Grundstücksflächen bei Anwendung der für dieses Flurstück geltenden Gebührensätze zu ermitteln.

 

FSM-Dialog-Herstellungbeiträge
Abb. 915 Dialog Herstellungsbeiträge

 

Die unter "Daten zum Grundstück" gemachten Angaben sowie die beitragspflichtige Grundstücksfläche entstammen i.d.R. einem BA und können auch nur dort ggf. geändert werden. Die beitragspflichtigen Gesamtgeschossflächen hingegen entstammen dem gewählten Aufmaßblatt und können ebenso nur dort geändert werden.

 
Geben Sie in die dafür vorgesehenen Felder die aktuellen Beitragssätze ein, sofern diese von den hinterlegten Angaben abweichen. Sollten Sie Ihre individuellen Eingaben durch die ggf. hinterlegten Standards ersetzen wollen, dann klicken Sie bitte auf FSM-Sym-Standardbeitragssätze. Bei jeder Beitragssatzänderung werden die zu zahlenden Netto-Beträge sowie die resultierenden Brutto-Beträge neu berechnet und unter Beiträge ausgewiesen. Beitragssatzänderungen sind nur solange zulässig, bis der erste Bescheid erstellt wurde.

 

Speichern Sie jegliche Änderungen durch Klicken auf «Übernehmen». Es wird ein Eintrag mit der Bezeichnung des Aufmaßblattes unter Herstellungsbeiträge im IM angelegt.