Abrechnung per Einverständniserklärung

<< Click to Display Table of Contents >>

Navigation:  Kommunale Anwendungen > Flurstücksmanagement (FSM) > Beiträge/Gebühren > Erschließungsbeiträge > Beitragsabrechnung >

Abrechnung per Einverständniserklärung

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Die Festlegung, ob per Bescheid abgerechnet wird, wurde unter Zahlungen beim Anlegen des Projektes getroffen.

 

Um die für das Flurstück anfallenden Beiträge abzurechnen, klicken Sie auf das jeweilige Projekt unter Erschließungsbeiträge im IM. Sie gelangen in den Dialog Abb. 961. Dieser Dialog liefert eine Übersicht über die anfallenden Beiträge und stellt darüber hinaus die erforderlichen Funktionen zur Beitragsabrechnung zur Verfügung.
 

FSM-EK-Abrechnung per Erklärung
Abb. 961 Dialog bei Abrechnung per Einverständniserklärung

 

Wählen Sie im Dialog Abb. 961 den abzurechnenden Eintrag aus der Liste aus und klicken Sie auf Listenelement-hinzufügen. Es öffnet sich der Dialog Abb. 962,
 

FSM-EB-Bescheiderfassung-Erklärung
Abb. 962 Bescheiderfassung

 

der schon mit den wichtigsten Informationen vorausgefüllt ist. Diese können Sie anpassen. Sind diese vollständig, klicken Sie bitte auf «Übernehmen». Der soeben erstellte Bescheid wird in die Liste der Bescheide und Zahlungen aufgenommen.

 

FSM-EB-Bescheidübersicht
Abb. 963 Bescheidübersicht

 

Die Farben der Bescheidlisteneinträge haben folgende Bedeutung:

 

Farbe

 

Bedeutung

rot

-

überfällig

orange

-

Fälligkeit erreicht

grün

-

bezahlt

gelb

-

alle anderen

 

Erfolgt die Abrechnung der Erschließungsbeiträge im Zusammenhang mit dem Flurstückskauf, ergänzen Sie bitte die Angaben unter "Notarvertrag".  Auf jeden Fall sind die Angaben zur Einverständniserklärung zur erfassen. Bleibt das Feld für den Beitragssatz leer, wird der des Projektes verwendet.

 

Durch Klicken auf «Einverständniserklärung drucken» wird die festgelegte Vorlage aufgerufen und kann anschließend  mit den Daten des ausgewählten Bescheides gedruckt werden. Im Anschluss an den Druck des Bescheides ist noch die zu diesen gehörige Anlage durch Klicken auf «Anlage drucken» zu drucken. Die Anlage enthält die für das Flurstück und den Eigentümer zutreffende Kostenaufstellung.
 

Hinweis

-

Das Ändern von Bescheiden, abgesehen vom Buchungsstatus, und das Löschen solcher ist nur solange zulässig, wie diese nicht gedruckt sind.

 
Um einen Bescheid zu ändern, wählen Sie diesen aus, klicken auf FSM-Sym-Ändern, nehmen die Änderung vor und speichern diese durch Klicken auf «Übernehmen». Löschen können Sie einen Bescheid, indem Sie ihn auswählen, auf Listenelement-entfernen klicken und die Sicherheitsabfrage mit «Ja» beantworten.