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Die Festlegung, ob per Bescheid abgerechnet wird, wurde unter Zahlungen beim Anlegen des Projektes getroffen.
Um die für das Flurstück anfallenden Beiträge abzurechnen, klicken Sie auf das jeweilige Projekt unter Erschließungsbeiträge im IM. Sie gelangen in den Dialog Abb. 961. Dieser Dialog liefert eine Übersicht über die anfallenden Beiträge und stellt darüber hinaus die erforderlichen Funktionen zur Beitragsabrechnung zur Verfügung.
Abb. 961 Dialog bei Abrechnung per Einverständniserklärung
Wählen Sie im Dialog Abb. 961 den abzurechnenden Eintrag aus der Liste aus und klicken Sie auf . Es öffnet sich der Dialog Abb. 962,
Abb. 962 Bescheiderfassung
der schon mit den wichtigsten Informationen vorausgefüllt ist. Diese können Sie anpassen. Sind diese vollständig, klicken Sie bitte auf «Übernehmen». Der soeben erstellte Bescheid wird in die Liste der Bescheide und Zahlungen aufgenommen.
Abb. 963 Bescheidübersicht
Die Farben der Bescheidlisteneinträge haben folgende Bedeutung:
Farbe |
|
Bedeutung |
---|---|---|
rot |
- |
überfällig |
orange |
- |
Fälligkeit erreicht |
grün |
- |
bezahlt |
gelb |
- |
alle anderen |
Erfolgt die Abrechnung der Erschließungsbeiträge im Zusammenhang mit dem Flurstückskauf, ergänzen Sie bitte die Angaben unter "Notarvertrag". Auf jeden Fall sind die Angaben zur Einverständniserklärung zur erfassen. Bleibt das Feld für den Beitragssatz leer, wird der des Projektes verwendet.
Durch Klicken auf «Einverständniserklärung drucken» wird die festgelegte Vorlage aufgerufen und kann anschließend mit den Daten des ausgewählten Bescheides gedruckt werden. Im Anschluss an den Druck des Bescheides ist noch die zu diesen gehörige Anlage durch Klicken auf «Anlage drucken» zu drucken. Die Anlage enthält die für das Flurstück und den Eigentümer zutreffende Kostenaufstellung.
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Das Ändern von Bescheiden, abgesehen vom Buchungsstatus, und das Löschen solcher ist nur solange zulässig, wie diese nicht gedruckt sind. |
Um einen Bescheid zu ändern, wählen Sie diesen aus, klicken auf , nehmen die Änderung vor und speichern diese durch Klicken auf «Übernehmen». Löschen können Sie einen Bescheid, indem Sie ihn auswählen, auf
klicken und die Sicherheitsabfrage mit «Ja» beantworten.