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Stellen Sie vor dem ersten Start des Moduls sicher, dass - Sie über entsprechende Rechte verfügen, - die PostgreSQL-DB installiert, eingerichtet und als Dienst gestartet wurde und - Sie als User des WebGeBIS4 online angemeldet sind und das Projekt geladen ist, in dem sich der Friedhof befindet. |
Nachdem die Grundvoraussetzungen für die Nutzung des Moduls gegeben sind, wechseln Sie in das Register Kommunale Anwendungen des WebGeBIS 4, wählen das Friedhofkataster aus der Liste aus und starten es durch Klicken auf .
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Beim erstmaligen Start des Moduls werden Sie ggf. zur Konfiguration der Verbindung zur kommunalen Datenbank aufgefordert. Lesen Sie dazu die Hinweise im Kapitel Einstellungen/Datenbank. |
Bei eingerichteter und funktionierender DB-Verbindung öffnet sich der in Abb. 1132 dargestellte Dialog.
Abb. 1132 weitere Vorgehensweise auswählen
Nachdem Sie die letzte Grabakte bzw. die Ihrer Wahl (s. Kap. Grabakte(n) verwalten) ausgewählt haben, wird diese im Programmfenster Abb. 1133 zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
Das Programmfenster, das sich durch seine schlichte sowie funktionale Gestaltung auszeichnet, besteht aus den hier dargestellten Funktionsbereichen.
Abb. 1133 Programmfenster
Das Programmfenster besteht aus den folgenden Hauptelementen:
Bezeichnung |
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Kurzbeschreibung |
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Menüleiste |
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Stellt eine Reihe globaler Funktionen bereit. |
Symbolleiste |
- |
Gestattet die Auswahl der verfügbaren Funktionen mittels Symbolen. |
Informationsmanager (IM) |
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Stellt die verfügbaren Informationen übersichtlich dar und zur Auswahl. |
Übersichts- und Datenerfassungsfenster |
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Arbeitsbereich, in dem sowohl die zur jeweiligen Funktion gehörigen Angaben erfasst oder die Informationen entsprechend der Auswahl im Informationsmanager übersichtlich dargestellt werden. |
Verwaltungsauswahl |
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Wurden mehrere Verwaltungen angelegt, so kann hier diejenige ausgewählt werden, für die die nächsten Aktionen zutreffen sollen. |
Sachbearbeiterauswahl |
- |
Wurden mehrere Sachbearbeiter angelegt, so kann hier derjenige ausgewählt werden, der für die folgenden Aktionen verantwortlich ist und in den ggf. anzulegenden/zu druckenden Dokumenten angegeben werden soll. |
Tab. 219