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Eine Jagdakte kann nicht direkt, sondern nur durch Doppelklick auf einen Eintrag in den Ergebnislisten unter Jagdgenossen bzw. Flurstücke geöffnet werden. Sie bezieht sich in jedem Fall auf einen Jagdgenossen und beinhaltet alle diesem gehörenden Flurstücke.
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Damit die Jagdakte aktuell ist, sollte unbedingt ein ALB-Datenabgleich durchgeführt worden sein. |
Die Jagdakte wird direkt in der Jagdverwaltung (s. Abb. 1310) geöffnet.
Abb. 1310 Informationen zum Jagdgenossen in der Jagdakte
➢Übersicht über den Jagdgenossen
➢Übersicht über die Daten eines Flurstückes
1.Übersicht über den Jagdgenossen
Aus der Darstellung Abb. 1310 gehen im IM der Jagdgenosse (Eigentümer) und die diesem gehörenden Flurstücke hervor. Im Datenfenster werden die Personendaten des Jagdgenossen und eine Übersicht der diesem gehörenden Flurstücke sowie deren Flächenstatistik angezeigt. D.h. es werden hier all jene Flurstücke aufgeführt, für die dieser Eigentümer als Jagdgenosse des Flurstücks festgelegt worden ist. Sofern es nur einen Eigentümer für ein Flurstück gibt, ist dieser automatisch dessen Jagdgenosse.
Dieser Jagdgenosse erhält, sofern durch Aktivieren der Option "Auszahlungsempfänger abweichend" und Festlegen einer anderen Person durch Auswahl aus der Liste der Jagdgenossen oder den Eigentümern nichts anderes bestimmt ist, die mit dem Flurstück verbundenen Auszahlungen.
2.Übersicht über die Daten eines Flurstückes
Detailliertere Informationen (s. Abb. 1311) über ein Flurstück erhalten Sie, indem Sie auf dessen Flurnummer im IM klicken.
Abb. 1311 Übersicht über ein Flurstück in der Jagdakte
Die allgemeinen Informationen finden Sie im oberen Teil, während sich die Detailinformationen in den Registern Flächen/Nutzungsarten bzw. Eigentümer befinden.
Im Register Flächen/Nutzungsarten Abb. 1311 werden die in den ALB-Daten erfassten Nutzungsarten und deren jeweilige Flächengröße wie sie im Jagdkataster zur Anwendung kommen aufgelistet. Aus diesen werden die Größen der verschiedenen Arten jagdbarer Flächen sowie die Gesamtgrößen der jagdbaren bzw. nicht jagdbaren Flächen ermittelt.
Im Register Eigentümer werden die in den ALB-Daten erfassten Flurstückseigentümer aufgelistet.
Abb. 1312 Liste der Eigentümer
Nur einer der Eigentümer kann als Jagdgenosse fungieren. Wählen Sie bitte die entsprechende Person aus der Liste aus und klicken Sie auf «Eigentümer als Jagdgenosse des Flurstücks festlegen». Bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage nebst Hinweisen mit «Ja», um die Übernahme zu veranlassen.
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