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Zu den Abschussplänen der Jagdverwaltung, die im Register Kommunale Anwendungen durch Auswählen des Jagdkatasters aus der Liste und Klicken auf erreichbar ist, können Sie durch
–Auswahl des Jagdbezirkes,
–Klicken auf Allgemein/Übersicht ausgewählter Jagdbezirk und
–Auswahl der entsprechenden Wildart unter Abschussplanung im IM
gelangen. Im Dialog Abb. 1321
Abb. 1321 Liste der Abschusspläne der Wildart
steht Ihnen eine Liste mit ggf. bereits angelegten Abschussplänen und die Möglichkeit der Neuanlage zur Verfügung,.
➢Erstellen eines Abschussplanes
1. Erstellen eines Abschussplanes
Einen neuen Abschussplan für die entsprechende Wildart legen Sie durch klicken auf an. Stellvertretend wird die Vorgehensweise für das Damwild im Folgenden erläutert. Es öffnet sich der Dialog Abschussplan Abb. 1322.
Abb. 1322 Dialog Abschussplan
–Bereits für den Jagdbezirk erfasste Daten werden im allgemeinen Teil übernommen.
–Übernehmen Sie die Angaben zum Jagdjahr ins Planungsjahr durch Klicken auf .
–Wählen Sie das Register Planung Damwild.
–Machen Sie Angaben zu den festgesetzten und den tatsächlichen Abschusszahlen des Vorjahres (A1-A4).
–Erfassen die Bestände und die Abschussvorschläge (B1-B5).
–Wählen Sie das Antragsdatum aus.
–Wechseln Sie in das Register Personenangaben Abb. 1323.
Abb. 1324 Planung Personenangaben
–Machen Sie Angaben zu den für die Planung zuständigen Personen bzw. wählen Sie diese durch Klicken auf «Liste Jagdgenossen» aus dieser aus.
–Machen Sie weitere Angaben zur Planung bzw. zu deren Begründung.
–Legen Sie Ort und Datum fest.
–Legen Sie den Plan durch Klicken auf «Übernehmen» an.
Der Plan wird gespeichert, in die Planliste übernommen und ein entsprechender Eintrag unterhalb der Wildart im IM angelegt.
Abb. 1324 Liste mit Plänen und Übersicht über Inhalt des ausgewählten Planes
Wählen Sie im IM den Plan für das gewünschte Planjahr der entsprechenden Wildart aus.
Abb. 1325 Plan zum Drucken
Sie können sich den Plan nochmals anschauen und wie hier beschrieben drucken. Im Anschluss kann dieser als PDF bzw. auch in Papierform zur Bestätigung an die zuständige Behörde geschickt werden.