Aufmaßblatt anlegen

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Aufmaßblatt anlegen

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Das Anlegen eines neuen Aufmaßblattes erfolgt durch Klicken auf FSM-Sym-Aufmaßblatt in der Symbolleiste. Es gibt Aufmaßblätter ohne und mit Bezug zu einem BA.

 

a) Ohne Bezug zu einem BA
 
Das Aufmaßblatt wird zu einem Zeitpunkt angelegt (Flurstückserwerb), bei dem noch kein erfasster BA vorliegt. Die Zuweisung eines BA im Dialog Abb. 907 beim Anlegen des Aufmaßblattes wird abgebrochen («Schließen»).

 

FSM-BG-BA-Aufmaßblatt-zuweisen
Abb. 907 BA dem Aufmaßblatt zuweisen
 

 
b) Mit Bezug zu einem BA

 

Das Aufmaßblatt wird zu einem Zeitpunkt angelegt, bei dem bereits BA vorliegen. Einer dieser wird im Dialog Abb. 907 ausgewählt und dem Aufmaßblatt durch Klicken auf «OK» zugewiesen.

 

Im Übersichts- und Datenerfassungsfenster werden die Eingabemöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Bei Aufmaßblättern ohne Bezug zu einem BA sind  vor allem die Angaben zur Art der Abwassergebühren-Berechnung und ggf. vorhandene Flächenbegrenzungen besonders wichtig.
Die unter "Daten zum Grundstück" gemachten Angaben entstammen der FSA. Das Aufmaßblatt Abb. 908 gestattet es, die Geschossfläche etagenweise durch Eingabe des bereits berechneten Wertes oder einer deren Berechnung dienenden Formel zu erfassen und den Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der Anrechenbarkeit zu ermitteln.

 

FSM-BG-Aufmassblatt
Abb. 908 Aufmaßblatt

 

Warnung

 

-

Die Änderung einer vorhandenen Flächenbegrenzung ist möglich und wird zur Ermittlung der Herstellungsbeiträge herangezogen. Sie erscheint jedoch nicht in der Übersicht zum Bauantrag.