Abrechnungsvoraussetzungen

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Abrechnungsvoraussetzungen

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1. Abrechnung per Bescheid

 

Die Freigabe der Kosten durch den Verantwortlichen erfolgt abschnittsweise nach gründlicher Prüfung aller erfassten Daten. Hierbei bieten die für jeden Abschnitt im Dialog "Erschließungs-Projekte verwalten", zu erreichen durch Klicken auf FSM-Sym-Erschließungsbeiträge, verfügbaren Übersichten, die durch Klicken auf «Übersicht» im Register Allgemein des Registers Abschnitte nachdem Sie den entsprechenden Abschnitt in der Liste ausgewählt haben erzeugt werden, wertvolle Unterstützung. Sind alle Angaben vollständig sowie korrekt und hat der Verantwortliche dies mit seiner Unterschrift bestätigt, aktivieren Sie die Option "Kostenübersicht wurde genehmigt" im Dialog Abb. 956.

 

FSM-Abschnitt-Kostenbestätigung
Abb. 956 Genehmigung Kostenübersicht bei Bescheid

 

Die Bestätigung wird erst durch Klicken Sie auf «Übernehmen» wirksam.

 

Hinweis

-

Im Anschluss daran sind keine Änderungen mehr möglich. Sollten Sie es dennoch versuchen, werden Sie durch eine Meldung darauf hingewiesen.

 

 

2. Abrechnung per Einverständniserklärung

 

Sollen andere als die abschnittsweise ermittelten Beitragssätze zur Anwendung kommen, ist die Option "folgender Beitragssatz wurde festgelegt" zu aktivieren und der Betrag manuell in das Feld einzutragen (s. Abb. 957). Erst im Anschluss wird die Option "Kostenübersicht wurde genehmigt" aktiviert.

 

FSM-EB-Kostenbestätigung-Erklärung
Abb. 957 Genehmigung Beitragssätze bei Einverständniserklärung

 

Beitragsatz und Bestätigung werden erst durch Klicken Sie auf «Übernehmen» wirksam.

 

Hinweis

-

Im Anschluss daran sind keine Änderungen mehr möglich. Sollten Sie es dennoch versuchen, werden Sie durch eine Meldung darauf hingewiesen.

 

Schließen Sie den Dialog durch Klicken auf «Schließen».