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Gemäß geltendem Recht (Feuerwehrgesetz) ist die Genehmigung zum Bau von Wohn- bzw. Gewerbeobjekten nur dann zu erteilen, wenn die Löschwasserversorgung mit einer bestimmten Menge (96 m³) Wasser je Stunde aus zusammen gemessenen Hydranten, die nicht weiter als eine bestimmte Anzahl Meter (Umkreis von 300 m um Mittelpunkt des geplanten Bauobjektes) entfernt sein dürfen, wobei wenigstens ein Hydrant einen definierten Regelabstand (75 m) nicht überschreiten darf, für die festgelegte Dauer (2 h) sichergestellt werden kann. Die Einhaltung dieser Bedingungen muss durch Messungen mit entsprechenden Protokollen und mit einem die Situation widerspiegelnden Planausdruck belegt werden können.
Die dafür erforderlichen Funktionen zur Messwerterfassung (Messprotokollerfassung) und zur Ermittlung der die o.g. Bedingungen erfüllenden Hydranten finden Sie im Register Ausgabe.
Abb. 374 Register Ausgabe mit Löschwasserfunktionen
➢Messwerte erfassen/bearbeiten
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Um diese Funktion nutzen zu können, müssen Sie über Berechtigungen für die Fachschale Wasser verfügen und in dieser die erforderlichen Betriebsmittel (Hydranten) lagegenau erfasst worden sein. |