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Zur Liste nicht jagdbarer Flurstücke, die im Register Kommunale Anwendungen durch Auswählen des Jagdkatasters aus der Liste und Klicken auf erreichbar ist, können Sie durch Klicken auf Allgemein/Übersicht ausgewählter Jagdbezirk und Auswertungen im IM gelangen.
Durch Klicken auf «Nicht jagdbare Flurstücke» wird die Auswertung Abb. 1319 geöffnet.
Abb. 1319 Liste nicht jagdbare Flurstücke
Es werden alle Flurstücke des ausgewählten Jagdbezirkes und deren Eigentümer aufgelistet, die über keinerlei jagdbare Flächen verfügen, d.h. die ausschließlich aus nicht jagdbaren Flächen bestehen. Es wird die Summe dieser Flächen berechnet und ausgegeben.
Die Ausgabe der Angaben kann wie hier beschrieben angepasst und durchgeführt werden.