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1. Grundsätzliches
Gegenstand der Nutzung ist die Überlassung der Datenträger, des Handbuches sowie die Lizenzierung der aufgezeichneten Computerprogramme, Texte, Daten, Karten und Diagramme. Die BavariaGIS GmbH macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gleiches gilt insbesondere für die Art der aufgezeichneten Daten. Die BavariaGIS GmbH liefert daher nur Software, die im Sinne der Beschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist, ohne besondere Eigenschafts- und Gewährleistungszusagen.
2. Nutzungsdauer, Nutzungsbeschränkungen
Die Lizenz wird nur für den persönlichen Gebrauch oder die interne Anwendung durch den LIZENZNEHMER gewährt und nicht für Übertragung, Vertrieb oder Offenlegung gegenüber Dritten oder für den Gebrauch zum Nutzen eines Dritten.
Installation und Gebrauch werden limitiert auf die autorisierte Anzahl paralleler Nutzer, Server, Rechner (PC), Abonnenten oder Transaktionen, je nachdem was anwendbar ist. Dies gilt auch für die Nutzung unter Gebrauch von Virtualisierungstechniken. Das Nutzungsrecht läuft auf unbestimmte Zeit.
Verbotene Aktivitäten
• Der Betrieb eines Dienstleistungsgeschäftes oder irgendeine andere Nutzung, welche die Verarbeitung von Daten anderer Personen oder Firmen einbezieht.
• Die Übertragung, das Time-sharing, die Leihe, die Miete oder Pacht der Lizenzierten Produkte.
• Die Übertragung des Titels oder irgendeines anderen Eigentumsanspruchs am Lizenzierten Produkt an irgendeinen Dritten.
• Das Ableiten/Herleiten der Struktur des Lizenzierten Produktes oder der Versuch davon.
• Der Gebrauch, die Duplikation (außer für eine einzige Archivkopie), die Reproduktion, die Offenlegung, die Publikation, der Vertrieb oder die Übertragung des Lizenzierten Produktes in anderer Weise als derjenigen, welche ausdrücklich erlaubt ist.
• Die Beseitigung oder das Abdecken irgendeines Textes betreffend Copyright, Markenschutz oder andere Beschränkungen.
• Die Modifikation oder das Schaffen eines Derivats, eines abgeleiteten Werkes des Lizenzierten Produktes.
• Der Gebrauch des Lizenzierten Produktes, um konkurrenzrelevante Informationen über die BavariaGIS GmbH oder über das Lizenzierte Produkt an Dritte zu liefern.
• Das Schaffen eines Derivatproduktes welches mit den Lizenzierten Produkten in Konkurrenz steht.
3. Inhaberschaft an Rechten
Die auf den Datenträgern aufgezeichnete Software ist urheber- u. wettbewerbsrechtlich geschützt. Der LIZENZNEHMER erwirbt nur das Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. An der Software erwirbt der Käufer lediglich das oben genannte, sachlich begrenzte Nutzungsrecht. Die BavariaGIS GmbH behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
4. Schadenersatz und Haftung bei Schutzrechtsverletzung
BavariaGIS macht darauf aufmerksam, dass der LIZENZNEHMER für alle Schäden, die aufgrund von Urheberrechts- u. sonstigen Schutzrechtsverletzungen entstehen, haftbar gemacht und strafrechtlich verfolgt werden kann.
5. Garantie
BavariaGIS übernimmt die Garantie, dass die Datenträger, die das lizenzierte Produkt/die lizenzierten Produkte enthalten, bei normaler Nutzung und Anwendung in einem Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten, gerechnet ab dem Tage der ersten Lieferung an den LIZENZNEHMER, frei von Material- und Fertigungsfehlern sind. Falls der Datenträger Fertigungsfehler aufweist, wird BavariaGIS dem LIZENZNEHMER innerhalb einer kaufmännisch vertretbaren Frist, nach welcher der LIZENZNEHMER die mangelhafte Kopie zurückgegeben oder Mitteilung darüber gemacht hat, eine Ersatzkopie des lizenzierten Produkts zustellen.
Der LIZENZNEHMER anerkennt, dass das lizenzierte Produkt/die lizenzierten Produkte komplex sind und das die Garantieverpflichtung von BavariaGIS in diesem Artikel sich nicht auf eine angemessene Fehlertoleranz erstreckt.
DIE VORLIEGENDE, AUSDRÜCKLICHE GARANTIE IST EINE BESCHRÄNKTE GARANTIE UND DIE EINZIGE GARANTIE, DIE BAVARIAGIS ÜBERNIMMT. BAVARIAGIS ÜBERNIMMT UND DER LIZENZNEHMER ERHÄLT KEINE ANDERE GARANTIE, SEI SIE AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, UND ALLE GARANTIEN BETREFFEND DIE MARKTGÄNGIGKEIT UND DIE EIGNUNG FÜR IRGENDEINEN BESTIMMTEN ZWECK SIND AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN.
6. Haftung
BavariaGIS haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von BavariaGIS, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von BavariaGIS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit BavariaGIS bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet BavariaGIS auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet BavariaGIS allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ganz gleich welcher Art ist ausgeschlossen.
Für den Fall, dass die in dieser Vereinbarung festgelegte Beschränkte Haftung bzw. Haftungsbeschränkung der Firma BavariaGIS aus irgendwelchen Gründen als nicht durchsetzbar oder nicht anwendbar angesehen wird, ist der LIZENZNEHMER damit einverstanden, dass die Haftung seitens BavariaGIS hundert Prozent (100%) der Summe der von dem LIZENZNEHMER während des dem schadensbegründenden Ereignis vorangegangenen Jahres für das lizenzierte Produkt/die lizenzierten Produkte an BavariaGIS geleisteten Zahlungen nicht übersteigt.
7. Fremde Geschäftsbedingungen bei kaufmännischem Verkehr
Eventuelle Einkaufs- und sonstige Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als nicht anerkannt und können grundsätzlich nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung wirksam werden. Ein Schweigen auf die Forderung nach Geltendmachung fremder AGBs gilt nicht als Zustimmung. Ergänzend gelten unsere AGBs. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der der BavariaGIS GmbH, sofern der LIZENZNEHMER Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.