<< Click to Display Table of Contents >> Hausnummernvergabe |
![]() ![]() ![]() |
Eine Hausnummer ist die Bezeichnung, die ein bestimmtes Gebäude in einer Straße oder einem Ort eindeutig identifiziert. Sie dient der Adressierung, Orientierung und der Auffindbarkeit eines Gebäudes. Geregelt werden die damit im Zusammenhang stehenden Fragen durch § 123 Abs. 3 BauGB und Satzungen der jeweiligen Gemeinden. |
Für die Beantragung einer Hausnummer ist ein Antrag mit folgenden Angaben einzureichen:
–Eigentümer: Name, Vorname, Adresse, (Telefonnummer)
–Antragsteller: Name, Vorname, Adresse, (Telefonnummer)
–Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer
–Lageplan mit Darstellung des Gebäudes und Kennzeichnung des Einganges.
Eine Übersicht über die erfassten Anträge und die zuletzt erteilte Hausnummer erhalten Sie direkt unter "Hausnummern" im IM (s. Abb. 1017).
Abb. 1017 Übersicht über Hausnummernvergabe