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Das Anlegen eines BA erfolgt durch Klicken auf in der Symbolleiste. Im Übersichts- und Datenerfassungsfenster werden die Eingabemöglichkeiten für "Allgemeine Angaben"
Abb. 869 Dialog BA
und folgende Register zur Erfassung entsprechender Informationen zur Verfügung gestellt:
➢ Nachbarn
➢ Anlagen
Es ist grundsätzlich zum Anlegen eines BA erforderlich, neben der Vergabe einer BA-Nr. folgende Pflichtangaben
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Verfahrensart (Allgemeine Angaben) Antragsteller oder Vertreter (Antragsteller/Bauherr) Bescheidempfänger Gemarkung und Flurnummer (Baugrundstück) |
zu erfassen. Ohne diese Pflichtangaben kann der BA nicht angelegt werden. Beim Klicken auf «Übernehmen» erscheinen ggf. entsprechende Meldungen mit Hinweisen zu den fehlenden Informationen. Die Speicherung des BA ist erst bei Vorliegen aller Pflichtangaben möglich.
Wurde der BA angelegt, wird zu dessen in Abb. 870 dargestellter Übersicht gewechselt und die Struktur im IM aktualisiert.
Abb. 870 Übersicht des BA
Klicken Sie stattdessen auf «Abbrechen» oder beenden das Modul auf klickend, wird der BA verworfen und in die Übersicht der Bauanträge gewechselt.